Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TerraPoint GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der TerraPoint GmbH, Franz-Sauer-Straße 46, A-5020 Salzburg, Tel: +43 (0)662 43 07 09, E-Mail: office@terrapoint.at, Fax: +43-662-43 07 09-4 (nachfolgend TerraPoint genannt) gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen.

Abweichende Regelungen verpflichten TerraPoint nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle von TerraPoint erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe)medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen.

Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden oder den Kauf schriftlich (durch Email, Fax oder Brief) bestätigen. Durch die bei einer Bestellung im Online-Shop ausgelöste Bestellbestätigung kommt kein Vertrag zustande, es wird damit nur der Eingang der Bestellung bestätigt.

Angaben von Produktzusammensetzung und Wirkung gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Ein Schweigen von TerraPoint gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.

3. Lieferung

Die Art der Versendung und Transportmittel können von TerraPoint frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Käufers.

Dem Käufer wird empfohlen, Transportschäden und Fehlmengen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich an TerraPoint zu melden und erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken. Allfällige Gewährleistungsansprüche des Käufers bleiben unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass Angaben zu Verfügbarkeit, Lieferung oder Versand (ausgenommen bei einem Fixgeschäft) lediglich voraussichtliche Angaben und Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar. Bei Bestellungen vor 16 Uhr beträgt die Lieferzeit – Lieferbarkeit vorausgesetzt – bei der Zahlungsform Rechnung voraussichtlich 3 Werktage ab Bestellung.

Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß §7a KSchG als vereinbart, dass TerraPoint auch 30 Tage nach dem auf den Vertragsabschluss folgenden Tag liefern kann.

TerraPoint behält sich das Recht vor, die Lieferung von Waren nach Nordkorea und in Länder, in denen Bürgerkrieg herrscht, abzulehnen.

Schadenersatz wegen Verzug bzw. Nichterfüllung kann der Käufer nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend machen. Fälle höherer Gewalt und unvorhergesehene Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit welcher Art auch immer (behördliche Maßnahmen usw.) entheben TerraPoint von ihrer Erfüllungspflicht. Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder TerraPoint in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für TerraPoint besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen.

4. Preise

Es werden die jeweils gültigen Tagespreise inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten von TerraPoint gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt TerraPoint, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. TerraPoint ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.

5. Zahlung / Nichterfüllung / Rücktritt / Annahmeverzug

Der Kaufpreis kann vom Käufer per Rechnung bezahlt werden.

Bei nicht fristgerechter Zahlung ist TerraPoint berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verrechnen.

Nimmt der Kunde die Ware nicht an (Annahmeverzug), so ist TerraPoint nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und allfälligen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. TerraPoint behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

Für den Fall nicht fristgerechter Zahlung behält es sich TerraPoint vor, ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt ihrer Wahl zu beauftragen, die fällige Forderung geltend zu machen. Die daraus entstehenden verhältnismäßigen und zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Für den Fall, dass TerraPoint seine Leistung erbracht hat und der Käufer trotz qualifizierter Mahnung unter Androhung des Terminsverlustes sowie einer Nachfristsetzung von zumindest 2 Wochen mit seiner Zahlung sechs Wochen lang in Rückstand gerät, ist TerraPoint berechtigt, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

Weiters behält sich TerraPoint das Recht vor, bei Zahlungsverzug, Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer oder im Insolvenzfall des Käufers vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt eine pauschale Schadenersatzsumme von 25% des Bruttoverkaufspreises als vereinbart.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von TerraPoint gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Ausgenommen davon sind der Fall der Zahlungsunfähigkeit von TerraPoint sowie Gegenforderungen des Kunden, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung gegen den Kunden stehen oder Forderungen, die gerichtlich festgestellt oder von TerraPoint anerkannt worden sind.

6. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von TerraPoint. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an TerraPoint abgetreten (Sicherungszession/verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an TerraPoint abzuführen.

Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von TerraPoint auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, TerraPoint innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

7. Gewährleistung und Garantie

Für sämtliche von TerraPoint bezogene Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

TerraPoint garantiert ab Übergabe für die Dauer von sechs Monaten, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Garantieansprüchen ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht von TerraPoint wird dadurch nicht eingeschränkt.

Die für Unternehmer geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 UGB bleiben unberührt.

Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es TerraPoint frei, den Gewährleistungsansprüchen des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen.

Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

8. Widerrufsbelehrung & Warenrücksendung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Sollten Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und wurden Ihnen diese getrennt geliefert, so beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag an dem sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TerraPoint GmbH, Franz Sauer-Str. 46, A-5020 Salzburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter der Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an die

TerraPoint GmbH
Franz-Sauer-Straße 46
A-5020 Salzburg

oder für Retouren aus Deutschland an
Die Fundgrube
c/o TerraPoint GmbH
Münchener Straße 78
D- 83395 Freilassing

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung für paketversandfähige Sachen selbst zu tragen. Nichtpaketversandfähige Sachen werden von uns bei Ihnen abgeholt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Verlust des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über  -, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

9. Wiederausfuhr von Produkten

Informieren Sie sich vor Kaufabschluss, ob Sie die Waren auch wirklich einführen dürfen. Denn auch Cremes und Vitaminpräparate, die in Österreich oder der Europäischen Union frei verkäuflich sind, können in Ihrem Land aufgrund ihrer Inhaltsstoffe als Medikament eingestuft werden und deshalb verboten sein. Die Internetseite des Zolls Ihres Heimatlandes gibt Auskunft zu den meisten Fragen.

Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an Terrapoint zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen.

Jeder Kunde, der Produkte exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

10. Datenschutz

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. TerraPoint wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung für Direktmarketing nutzen. Die Daten werden unter keinen Umständen an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

Weitere Angaben zur Nutzung von Daten auf unserer Website und im Online-Shop erhalten Sie auf der Seite "Datenschutz".

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Salzburg.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Salzburg als vereinbart. TerraPoint ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen.

Abweichend davon gelten für Verbraucher die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich und örtlich zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

12. Anerkennung und Änderung der AGB

TerraPoint ist berechtigt, die AGB anzupassen und Kunden - auch per E-Mail - von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.